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   VGH Bayern, 20.11.2019 - 8 C 19.2257   

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https://dejure.org/2019,42299
VGH Bayern, 20.11.2019 - 8 C 19.2257 (https://dejure.org/2019,42299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2019 - 8 C 19.2257 (https://dejure.org/2019,42299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2019 - 8 C 19.2257 (https://dejure.org/2019,42299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60, § 104 Abs. 3 S. 2, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung

  • rewis.io

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung; Funktion der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Anknüpfungspunkt für eine Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.12.2017 - 13 A 17.329

    Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Vorlegen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 8 C 19.2257
    Ist aber eine die Instanz abschließende Entscheidung verkündet worden, kann das Gericht, schon weil es gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO an dieses Endurteil gebunden ist, es also auch nicht ändern oder aufheben kann, keine der Urteilsfindung vorausgehenden Verfahrenshandlungen mehr vornehmen (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2016 - 5 C 10.15 D - NVwZ-RR 2017, 635 = juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 7.12.2017 - 13 A 17.329 u.a. - NVwZ-RR 2018, 374 = juris Rn. 28 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht war daher ab Verkündung an die Entscheidung gebunden und die weitere Berücksichtigung von Parteivorbringen bzw. eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung scheiden aus (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 8 C 19.2257
    Ist aber eine die Instanz abschließende Entscheidung verkündet worden, kann das Gericht, schon weil es gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO an dieses Endurteil gebunden ist, es also auch nicht ändern oder aufheben kann, keine der Urteilsfindung vorausgehenden Verfahrenshandlungen mehr vornehmen (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2016 - 5 C 10.15 D - NVwZ-RR 2017, 635 = juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 7.12.2017 - 13 A 17.329 u.a. - NVwZ-RR 2018, 374 = juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 C 19.2248

    Erfolglose Beschwerde gegen abgelehnte Wiedereinsetzung mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 8 C 19.2257
    Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine bereits ohne Prozessbevollmächtigten erhobene Beschwerde (8 C 19.2248) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Oktober 2019, mit der sein Antrag auf Wiedereinsetzung in die mündliche Verhandlung abgelehnt wurde.
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 C 19.2248

    Erfolglose Beschwerde gegen abgelehnte Wiedereinsetzung mangels

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wurde mit Beschluss des Senats vom 20. November 2019 (8 C 19.2257) abgelehnt.
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